Hinweise zur Vorbereitung auf kurzfristige Versorgungsstörungen

Informationsdokument – Stand: 10.01.2026


Vorbemerkung

Dieses Dokument dient der sachlichen Information der Bevölkerung über grundlegende Maßnahmen zur Vorbereitung auf kurzfristige Versorgungsstörungen.

Es verfolgt keine kommerziellen Ziele und stellt keine Aufforderung zur Vorratshaltung über das empfohlene Maß hinaus dar.
Ziel ist es, die Eigenvorsorge für einen begrenzten Zeitraum zu stärken und die Bevölkerung in die Lage zu versetzen, kurze Ausfälle ruhig und geordnet zu überbrücken.

Die Inhalte orientieren sich an bewährten Empfehlungen aus Technik, Einsatzorganisationen und Zivilschutz.


⚠️ Sicherheitshinweis (vorrangig zu beachten)

Betrieb von Gasgeräten und offenen Feuerstellen

Der Betrieb von Gasheizgeräten, Gasgrills, Petroleumöfen oder offenen Feuerstellen in geschlossenen Räumen ist unzulässig und lebensgefährlich.

Begründung:

  • Bei unvollständiger Verbrennung kann Kohlenmonoxid (CO) entstehen

  • CO ist farb- und geruchlos

  • Bereits geringe Konzentrationen können zu schweren Vergiftungen oder Tod führen

Derartige Unfälle treten regelmäßig im Zusammenhang mit Stromausfällen auf.

Unzulässig

  • Betrieb von Gasheizgeräten in Wohnräumen, Kellern oder Garagen

  • Nutzung von Gasgrills oder offenen Flammen in Innenräumen

  • Heizgeräte ohne zugelassene Abgasführung

Zulässig

  • Betrieb entsprechender Geräte ausschließlich im Freien oder in dafür zugelassenen, ausreichend belüfteten Bereichen

  • Nutzung fest installierter Heizsysteme mit ordnungsgemäßer Abgasführung

  • Einsatz von CO-Warnmeldern als zusätzliche Sicherheitsmaßnahme


Anlass und Einordnung

Infolge technischer Störungen, Unwetterlagen oder infrastruktureller Ereignisse kann es auch in Deutschland zu zeitlich begrenzten Ausfällen einzelner Versorgungsbereiche kommen (z. B. Strom, Telekommunikation).

Ein bekanntes Beispiel stellt der Stromausfall im Berliner Bezirk Köpenick dar.

Solche Ereignisse sind selten und werden in der Regel innerhalb kurzer Zeit behoben.
Gleichwohl kann eine begrenzte Eigenvorsorge dazu beitragen, Belastungen zu reduzieren und Einsatzkräfte zu entlasten.


Verhalten bei Versorgungsstörungen

  • Ruhe bewahren

  • Informationen über UKW-Rundfunk einholen

  • Offizielle Bekanntmachungen beachten

  • Energie- und Wasserverbrauch reduzieren

  • Gerüchte vermeiden


Anlaufstellen bei Unsicherheit oder Hilfebedarf

Bei Unklarheiten oder Unterstützungsbedarf stehen folgende Stellen zur Verfügung:

  • Feuerwehr

  • Polizei

  • kommunale Notfall- und Anlaufstellen

Diese Einrichtungen sind auf entsprechende Lagen vorbereitet und geben verlässliche Auskünfte.


Empfohlene Grundausstattung zur Eigenvorsorge

Die empfohlene Grundausstattung dient der Überbrückung eines Zeitraums von 2 bis 3 Tagen.
Es handelt sich ausdrücklich nicht um eine langfristige Vorratshaltung.

Trinkwasser

  • Richtwert: ca. 2 Liter pro Person und Tag

  • Lagerung in handelsüblichen Flaschen oder sauberen Behältern

  • Bei Vorwarnzeit kann Leitungswasser abgefüllt werden

Lebensmittel

  • Haltbare, einfach zuzubereitende Lebensmittel

  • Produkte des täglichen Bedarfs (z. B. Konserven, Getreideprodukte)

  • Keine speziellen Notfallprodukte erforderlich

Beleuchtung

  • Taschenlampe oder Stirnlampe

  • Ersatzbatterien

Information

  • Batteriebetriebenes Radio oder Kurbelradio

  • Alternativ: Autoradio

Kommunikation

  • Mobiltelefon

  • Powerbank oder Ersatzakku

Gesundheit und Hygiene

  • Persönliche Medikamente

  • Verbandmaterial

  • Grundlegende Hygieneartikel

Die Ausstattung kann schrittweise ergänzt werden.
Ein einmaliger größerer finanzieller Aufwand ist nicht erforderlich.


Hinweise zur Wassernutzung

  • Trinkwasser ist sauber und geeignet zu lagern

  • Regen- oder Oberflächenwasser ist nicht ohne Aufbereitung als Trinkwasser geeignet

  • Bewährte Maßnahmen:

    • mechanisches Vorfiltern

    • Abkochen

    • saubere Lagerung


Zielsetzung dieses Dokuments

Dieses Dokument soll:

  • sachlich informieren

  • zur Eigenvorsorge im angemessenen Umfang befähigen

  • unbegründete Verunsicherung vermeiden

  • staatliche und kommunale Strukturen unterstützen


Rechtlicher Hinweis

Dieses Dokument ersetzt keine behördlichen Anordnungen.
Im Ereignisfall sind die Anweisungen der zuständigen Behörden, der Feuerwehr und der Polizei maßgeblich.


Nutzung und Weitergabe

Dieses Dokument darf frei verwendet, vervielfältigt und weitergegeben werden.
Änderungen sind zulässig, sofern sicherheitsrelevante Inhalte nicht verfälscht werden.


Abschließender Hinweis

Sachliche Information und angemessene Eigenvorsorge tragen dazu bei, Ausnahmesituationen geordnet zu bewältigen.